Den meisten Immobilienbesitzern und
Mietern liegen keine oder unzureichende
Informationen über den energetischen
Standard ihrer Wohnung bzw. ihres
Hauses vor. Diese Informationen sind
jedoch wichtig, um die Energieeffizienz
von Gebäuden vergleichbar zu machen
und damit (energie-) wirtschaftliche
Transparenz zu erzielen.
Aus diesem Grunde sind mit Inkrafttreten
der Energieeinsparverordnung (EnEV)
am 1. Oktober 2007 Energieausweise zu
führen, die vom Gebäudeeigentümer
immer dann vorgelegt werden müssen,
wenn ein Haus oder der Teil eines
Gebäudes verkauft oder neu vermietet
bzw. verpachtet oder verleast wird.
Mietern liegen keine oder unzureichende
Informationen über den energetischen
Standard ihrer Wohnung bzw. ihres
Hauses vor. Diese Informationen sind
jedoch wichtig, um die Energieeffizienz
von Gebäuden vergleichbar zu machen
und damit (energie-) wirtschaftliche
Transparenz zu erzielen.
Aus diesem Grunde sind mit Inkrafttreten
der Energieeinsparverordnung (EnEV)
am 1. Oktober 2007 Energieausweise zu
führen, die vom Gebäudeeigentümer
immer dann vorgelegt werden müssen,
wenn ein Haus oder der Teil eines
Gebäudes verkauft oder neu vermietet
bzw. verpachtet oder verleast wird.
Grundsätzlich ist der Energieausweis
10 Jahre lang gültig, muss aber nach
erfolgten Modernisierungsmaßnahmen
erneuert werden.
Einen Energieausweis können nur
speziell ausgebildete Baufachleute und
staatliche anerkannte Sachverständige
ausstellen. Als sachverständige
Gutachter und Gebäudeenergieberater
sind wir anerkannte Aussteller von
Energieausweisen laut EnEV bzw. DIN
18599 und von der dena (Deutsche
Energie-Agentur) akkreditiert, so dass
wir auf Wunsch den Enegieausweis
auch mit dena-Gütesiegel erstellen.
Erkundigen Sie sich nach dem für Sie
in Frage kommenden Energieausweis!
10 Jahre lang gültig, muss aber nach
erfolgten Modernisierungsmaßnahmen
erneuert werden.
Einen Energieausweis können nur
speziell ausgebildete Baufachleute und
staatliche anerkannte Sachverständige
ausstellen. Als sachverständige
Gutachter und Gebäudeenergieberater
sind wir anerkannte Aussteller von
Energieausweisen laut EnEV bzw. DIN
18599 und von der dena (Deutsche
Energie-Agentur) akkreditiert, so dass
wir auf Wunsch den Enegieausweis
auch mit dena-Gütesiegel erstellen.
Erkundigen Sie sich nach dem für Sie
in Frage kommenden Energieausweis!
Mit einem sogenannten "Bandtacho-
Label" (siehe Grafiken rechts, Quelle:
EnergieAgentur.NRW) wird das von uns
analysierte Gebäude mit verschiedenen
Gebäudestandards verglichen.
Wir erstellen zurzeit zwei Arten von
Gebäudeenergieausweisen:
1. Der verbrauchsorientierte
Energieausweis
2. Der bedarfsorientierte
Energieausweis
Label" (siehe Grafiken rechts, Quelle:
EnergieAgentur.NRW) wird das von uns
analysierte Gebäude mit verschiedenen
Gebäudestandards verglichen.
Wir erstellen zurzeit zwei Arten von
Gebäudeenergieausweisen:
1. Der verbrauchsorientierte
Energieausweis
2. Der bedarfsorientierteEnergieausweis

