News 7/2011: Sonder-Afa für Eigennutzer
Ab dem 01.01.2012 soll die Änderung des
Einkommensteuergesetzes zur energeti-
schen Modernisierung von selbstgenutzten
Einfamilienhäusern und Eigentumswohn-
ungen in Kraft treten.
Hierdurch wird Eigennutzern die Möglich-
keit eröffnet, energetisch wirksame Maß-
nahmen steuerlich geltend zu machen. Ähnlich wie bei der Sonder-AfA für Inves-
titionen in den neuen Bundesländern
- in den Jahren von 1991 bis 1999 -, könnten somit die Kosten innerhalb von 10 Jahren abgeschrieben werden. Dies um-
fasst das Jahr der Modernisierung und weitere 9 Jahre.
Diese Sonder-AfA gilt für selbst genutze Immobilien die vor 1995 gebaut wurden.
Massgeblich ist das Jahr des Bauantrags.
Um eine Doppelförderung auszuschließen
ist eine gleichzeitige Förderung über die KfW nicht erlaubt. Die tatsächlichen Kos-
ten und die Einhaltung der EnEV sind von qualifizierten Personen nachzuweisen und beim Finanzamt einzureichen.
Ab dem 01.01.2012 soll die Änderung des
Einkommensteuergesetzes zur energeti-
schen Modernisierung von selbstgenutzten
Einfamilienhäusern und Eigentumswohn-
ungen in Kraft treten.
Hierdurch wird Eigennutzern die Möglich-
keit eröffnet, energetisch wirksame Maß-
nahmen steuerlich geltend zu machen. Ähnlich wie bei der Sonder-AfA für Inves-
titionen in den neuen Bundesländern
- in den Jahren von 1991 bis 1999 -, könnten somit die Kosten innerhalb von 10 Jahren abgeschrieben werden. Dies um-
fasst das Jahr der Modernisierung und weitere 9 Jahre.
Diese Sonder-AfA gilt für selbst genutze Immobilien die vor 1995 gebaut wurden.
Massgeblich ist das Jahr des Bauantrags.
Um eine Doppelförderung auszuschließen
ist eine gleichzeitige Förderung über die KfW nicht erlaubt. Die tatsächlichen Kos-
ten und die Einhaltung der EnEV sind von qualifizierten Personen nachzuweisen und beim Finanzamt einzureichen.
Als nachweisberechtigt gelten die
nach § 21 Satz 1 EnEV zugelassenen
Energieberater.
Kommentar:
Durch die Änderung des EStG und die
Einführung der Sonder-Afa erhalten Pri-
vateigentümer einen deutlich besseren
Anreiz die eigene Immobilie energetisch zu verbessern. Während Kapitalanleger die getätigten Investitionen abschreiben
konnten, erfahren nun auch die Privat-
nutzer eine steuerliche Erleichterung. Kritisch wirdgesehen, dass Schwellen-
haushalte, die letztlich einem geringen Steuersatz unterliegen, diese Sonder-
AfA nicht voll oder gar nicht nutzen kön-
nen. Noch fehlt die Zustimmung der Bundesländer, die mit hohen Steuer-
ausfällen rechnen müssen.
Der Nachweis über die energetische
Modernisierung des Gebäudes kann nur innerhalb des bedarfsorientierten Be-
rechnungsverfahren erfolgen.
Hierzu ist eine genaue und detaillierte Berechnung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik notwendig.Entsprech-
end ist eine ausführliche Energieberatung sinnvoll, um den sauberen Nachweis für
das Finanzamt zu erbringen.
Die Änderung des EStG wird in den kommenden Wochen beraten.
Weitere Hinweise bei Ihrem Steuerberater.
Bei dieser News handelt es sich ausschließlich um eine Information und beihaltet keine steuerliche Beratung.

