An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Förderprodukte im Bereich der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Zum 01.April 2015 wird eine Art „Qualitätssicherung“ eingeführt.

Während bisher die sogenannten Bestätigungen zum Antrag, kurz BzA genannt von Personen ausgestellt werden durften, die nach §21 der EnEV antragsberechtigt sind, führt die KfW nun die Energie-Effizienzhaus-Experten-Liste ein. Somit dürfen nur noch Personen die Anträge vorbereiten, die über ein hohes Maß an Sachverstand verfügen. Die sogenannte Liste der Effizienzhausexperten bildet sich aus der Liste der dena und des bafa.

Nur Personen, die sowohl als Vor-Ort-Berater beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle und als Ausstellungsberechtige für Energieausweise bei der deutschen Energieagentur gelistet sind, können als Effizienzhausexperte anerkannt werden. Zusätzlich sind entsprechende Schulungen und Zertifikate nachzuweisen. In einem Ersten Schritt werden die Effizienzhausexperten für Wohngebäude im Anschuss für Nicht-Wohngebäude gelistet. Besonderen Status erhalten die Effizienzhausexperten, die für denkmalgeschützte Gebäude die Qualifikationen nachweisen können.

Unser Ingenieurbüro wird als eines der Ersten Beratungsbüros alle erforderlichen Qualifikationen nachweisen können.

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