Sachverständiger

Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Wärmeschutz-Nachweise

Während die Energieeinsparverordnung bundeseinheitlich ist und Energieausweise von zugelassenen Gebäudeenergieberatern erstellt werden dürfen, sind öffentlich-rechtliche Nachweise über den Wärmeschutz ausschließlich von staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz auszuarbeiten.

Der öffentlich-rechtliche Wärmeschutznachweis beinhaltet die Prüfung von vorhandenen Architektenplänen hinsichtlich der Einhaltung der Energieeinsparverordnung bzw. des neuen Energiegesetzes. Hierbei werden die einzelnen Bauteile geprüft und ggf. der Architekt zur Nachbesserung angehalten, wenn die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit nicht gegeben sind. Ebenso wird der Nachweis zur Einhaltung des EEG (erneuerbaren Energien Gesetz) erstellt. Dieser ist abhängig von der Art der Anlagentechnik.

Wärmeschutznachweis vom Fachmann

Der Wärmeschutznachweis wird in aller Regel für Neubauten erstellt. Aber auch für neu zu errichtende Bauteile an Bestandsgebäuden, sofern die Baumaßnahme nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtig ist. Als staatlich anerkannter Sachverständiger, eingetragen von der Ingenieurkammer Bau NRW, erstellen wir öffentlich rechtliche Nachweise für alle Bauten in Nordrhein-Westfalen.

Schallschutz

Die Einhaltung der Vorgaben für den Schallschutz wird immer wichtiger. Vielfach kommt es nach dem Bezug einer Immobilie zu Streitigkeiten. Straßenlärm, Nachbarschaftslärm oder auch interne Nebengeräusche werden als unerträglich empfunden. Die Aufgabe der Prüfung des Schallschutzes ist es, alle möglichen Lärmquellen schon bei der Planung eines Gebäudes zu erkennen und entsprechende bauliche Maßnahmen vorzusehen.

Lärmgutachten und Expertisen

Auch die Prüfung der Baustelle ist wichtiger Bestandteil des Schallschutzes. Nur mit einer sorgfältigen Bauausführung können die geplanten Maßnahmen wirksam werden. Wir fertigen für jegliche Art von Lärm entsprechende Expertisen und geben Vorschläge zur Lärmminderung. Dies betrifft nicht nur Wohngebäude sondern auch Industrie- und Freizeitanlagen.

In diesem Jahr haben wir die Schallausbreitung einer Gaststätte mit Tanzlokal untersucht und entsprechende Vorschläge erarbeitet, so dass die Nachbarn auch nachts ohne Belästigung schlafen können. Auch die schalltechnische Beurteilung ganzer Wohngebiete mit aufwendigen Computersimulationen zählt zu unserer Leistung.

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