Im April 2016 erhielt ich die Qualifikation als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz der Ingenieurkammer Bau NRW.

Mit dieser Qualifikation erweiter sich das Aufgabengebiet und das Angebotsspektrum des Ingenieurbüros deutlich.

Während die energetischen Nachweise für die KfW und Energieausweise sich nach Bundesrecht richten, sind wird nun befähigt auch für nach Landesrecht erforderliche Nachweise offiziell zu erstellen und zu bestätigen. Gerade im Neubau unterliegen alle Baugenehmigungen der Pflicht sowohl den Wärmeschutz. Als auch den geforderten Schallschutz vor Baubeginn nachzuweisen.

Entsprechend steht das Ingenieurbüro ab sofort zur Verfügung die Nachweise des Schallschutzes und des Wärmeschutzes für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben in NRW zu erstellen. Auch Schallemissionsprognosen für Baugebiete werden durch mein Ingenieurbüro erstellt.

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