Die neue DIN 4109-Schallschutz im Hochbau- ist immer noch nicht baurechtlich eingeführt. Die bisherige Norm ist jedoch mit der Veröffentlichung der neuen ausgesetzt. Hierdurch muss mit den Bauordnungsämtern zunächst geklärt werden, nach welcher Norm ein erforderlicher Schallschutz zu berechnen ist. Sofern sich ein in Planung befindlicher Neubau innerhalb eines neuen Bebauungsplans befindet, ist grundsätzlich schon nach der neuen Norm zu rechnen. Ansonsten könnte die bauaufsichtliche Einführung mit der Abgabe der Bauantragsunterlagen zusammen fallen. Dies würde sofort zu eine Nachforderung der Behörden und zusätzlichen Kosten führen.
Um solche zusätzlichen Kosten zu vermeiden haben wir uns dazu entschlossen ausschließlich die neue Norm den Berechnungen und Nachweisen zu Grunde zu legen.