Ab Januar 2016 tritt die zweite Stufe der EnEV 2014 in Kraft. Hiernach verschärfen sich die Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude hinsichtlich des energetischen Standards. Zwar bleiben die Wärmeverlustkoeffizienten der einzelnen Bauteile – im Wohnungsbau – unverändert, aber der Jahresprimärenergiebedarf wird um bis zu 20% gesenkt.

Entsprechend wird es sich um eine versteckte Verschärfung der U-Werte handeln. Um den Jahresprimärenergiebedarf einzuhalten ist also entweder die Qualität der Bauteile zu verbessern oder die Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser anzupassen.

Die geforderten Qualitäten werden alleine mit baulichen Maßnahmen kaum erreicht werden können. Entsprechend werden Bauherren sich über kurz oder lang von dem Gas- oder Öl-Brennwertkessel verabschieden können. Die Anforderungen der EnEV sind ab 2016 alleine mit einem Brennwertkessel nicht mehr zu erreichen. Dies bedeutet, dass zusätzliche regenerativer Energiequellen in Form von Solarthermie oder Photovoltaik berücksichtig werden muss.

Der Einsatz von Wärmepumpen erleichtert die Anstrengungen, um die Anforderungen der EnEV ab 2016 erfüllen zu können. Also ade Gas- und Öl-Kessel und willkommen Wärmepumpe.

 

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